Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Es ist ein tolles Grundgesetz, allein Artikel 1 ist genial:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.